Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

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shogun
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

Führerschein-Umtausch: Wer als Nächstes tauschen muss https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -gelangen-
Überprüfen Sie im Umtausch-Rechner, ob Sie betroffen sind.
Ich hatte mal den alten, grauen "Lappen", erneuert/getauscht 2006 auf Scheckkartenformat. Laut Umtauschrechner mit meinem Baujahr sieht das dann so aus:
Ihr Führerschein muss bis zum 19.1.2028* umgetauscht sein. *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Im Moment gibt es wohl lange Wartezeiten von bis zu 10 Wochen in einigen Kreisen. Für die Produktion allein nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen - auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist möglich (Aufpreis rund 8 Euro). Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt noch oben drauf - vorher dort nachfragen. Aktuell verschickt die Bundesdruckerei nach Eigenauskunft rund 38 Prozent der Führerscheine direkt an die Bürgerinnen und Bürger.
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

Wissing weiter gegen Führerschein-Pflichttests für Senioren dpa So., 12. November 2023 um 9:05 PM GMT+9

Berlin (dpa) - Bundesverkehrsminister Volker Wissing wehrt sich weiter gegen verpflichtende Überprüfungen der Fahrtauglichkeit für Seniorinnen und Senioren. «Ich will keine verpflichtenden Tauglichkeitsprüfungen für Autofahrer über 70, und ich bin zuversichtlich, dass sich dafür in der EU auch keine Mehrheit finden wird», sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag). «Ich wehre mich dagegen, dass der Einzelne immer mehr zum Objekt gemacht wird, sich Zwangsuntersuchungen unterziehen und nach Vorschriftskatalog seinen Alltag gestalten muss.»
Hintergrund ist eine laufende Debatte über Pläne der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte diese bereits Anfang März vorgestellt. Eines der Ziele ist es, die Straßen in der EU sicherer zu machen. Diesbezüglich sind auch neue Regeln für Senioren geplant. Dabei geht es Angaben der Kommission zufolge darum, dass Menschen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen sollen oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. «Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten», schreibt die Kommission dazu.
Wissing hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisch dazu geäußert. Auch jetzt bekräftigte er: «Ich traue den Senioren schon zu, dass sie sich ohne staatliche Vorgaben und bürokratische Kontrolle mit ihrer Gesundheit auseinandersetzen. Und es ist auch eine Verantwortung des Umfelds, von Kindern, Verwandten und Nachbarn, mit alten Menschen über das Autofahren zu sprechen.»
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

und wieder mal ein update, hier vom Bund , Stand 26. Januar 2024 : Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden. Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Ist auch der Motorradführerschein befristet? Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen? Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu buchen.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt? Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
ein biometrisches Passfoto
der aktuelle Führerschein
eine Gebühr von rund 25 Euro
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574
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