Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

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shogun
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

Führerschein-Umtausch: Wer als Nächstes tauschen muss https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -gelangen-
Überprüfen Sie im Umtausch-Rechner, ob Sie betroffen sind.
Ich hatte mal den alten, grauen "Lappen", erneuert/getauscht 2006 auf Scheckkartenformat. Laut Umtauschrechner mit meinem Baujahr sieht das dann so aus:
Ihr Führerschein muss bis zum 19.1.2028* umgetauscht sein. *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Im Moment gibt es wohl lange Wartezeiten von bis zu 10 Wochen in einigen Kreisen. Für die Produktion allein nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen - auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist möglich (Aufpreis rund 8 Euro). Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt noch oben drauf - vorher dort nachfragen. Aktuell verschickt die Bundesdruckerei nach Eigenauskunft rund 38 Prozent der Führerscheine direkt an die Bürgerinnen und Bürger.
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

Wissing weiter gegen Führerschein-Pflichttests für Senioren dpa So., 12. November 2023 um 9:05 PM GMT+9

Berlin (dpa) - Bundesverkehrsminister Volker Wissing wehrt sich weiter gegen verpflichtende Überprüfungen der Fahrtauglichkeit für Seniorinnen und Senioren. «Ich will keine verpflichtenden Tauglichkeitsprüfungen für Autofahrer über 70, und ich bin zuversichtlich, dass sich dafür in der EU auch keine Mehrheit finden wird», sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag). «Ich wehre mich dagegen, dass der Einzelne immer mehr zum Objekt gemacht wird, sich Zwangsuntersuchungen unterziehen und nach Vorschriftskatalog seinen Alltag gestalten muss.»
Hintergrund ist eine laufende Debatte über Pläne der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte diese bereits Anfang März vorgestellt. Eines der Ziele ist es, die Straßen in der EU sicherer zu machen. Diesbezüglich sind auch neue Regeln für Senioren geplant. Dabei geht es Angaben der Kommission zufolge darum, dass Menschen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen sollen oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. «Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten», schreibt die Kommission dazu.
Wissing hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisch dazu geäußert. Auch jetzt bekräftigte er: «Ich traue den Senioren schon zu, dass sie sich ohne staatliche Vorgaben und bürokratische Kontrolle mit ihrer Gesundheit auseinandersetzen. Und es ist auch eine Verantwortung des Umfelds, von Kindern, Verwandten und Nachbarn, mit alten Menschen über das Autofahren zu sprechen.»
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

und wieder mal ein update, hier vom Bund , Stand 26. Januar 2024 : Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden. Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Ist auch der Motorradführerschein befristet? Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen? Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu buchen.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt? Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
ein biometrisches Passfoto
der aktuelle Führerschein
eine Gebühr von rund 25 Euro
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden

Beitrag von shogun »

update Fristen für Führerschein-Umtausch: Was Sie wissen müssen , Von Peter Löschinger, Aktualisiert Do., 5. Dezember 2024 um 3:55 PM GMT+9
Berlin (dpa/tmn) - Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann aufgepasst, denn abhängig vom Geburtsjahr könnte am 19. Januar 2025 eine wichtige Frist für Sie ablaufen.

Bis dahin müssen bestimmte alte Führerscheindokumente für Auto und Motorrad umgetauscht worden sein, wie der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC informieren. Um welche Führerscheine geht es genau?
Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden - und zwar verpflichtend. Das erfolgt seit einigen Jahren in Wellen. Der Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU in ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat umgetauscht worden sein.
Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente. Daher sind auch ältere Führerscheine in Scheckkartenformat betroffen. Dabei ist zu unterscheiden:
Der Führerschein wurde vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt
Darunter fallen alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Hier ist bei den Fristen das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.

Aktuell müssen alle, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und ein vor 1999 ausgestelltes Dokument haben, bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben.

Wer zwischen 1953 bis einschließlich 1970 geboren wurde, hat entsprechende gestaffelte Fristen bereits verpasst und sollte den Umtausch schnellstmöglich nachholen. Denn wer ohne gültiges Führerscheindokument unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber erhalten - dazu später mehr.
Der Führerschein wurde ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt
Bei den sogenannten alten Kartenführerscheinen ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist allerdings erst Anfang 2026.

Die kommenden Fristen für diese Dokumente im Detail (sortiert nach Ausstellungsjahr):

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Für beide Arten von Dokumenten gilt
Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Ganz wichtig: Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung «eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit» - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung verbunden.
Wie erwähnt, drohen allerdings zehn Euro Verwarnung, wenn man ohne gültiges Dokument fährt. Und: Im Ausland kann es laut ADAC zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein fährt. Speziell bei der Anmietung eines Mietwagens könne es problematisch werden. Tipps sind daher:
Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.
Online-Rechner nutzen: Um noch mal exakt zu schauen, wann das eigene Dokument getauscht werden musste oder noch muss, kann man auch Online-Rechner nutzen, wie sie etwa Autoclubs oder Prüfgesellschaften online zur Verfügung stellen.

Wie und wo tausche ich den Führerschein um?

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte. Erforderlich für den Umtausch sind:
Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
alter Führerschein im Original
Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.
Rund 25 Euro an Gebühren fallen an. Etwaige Versandgebühren für die Zustellung können noch dazukommen.
Auf die Fahrerlaubnisklassen achten
Beim Erhalt des Dokuments gilt es, zu prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen des alten Rechts richtig auf das neue System übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt. Dabei gilt ein Bestandsschutz. So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren, als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die beispielsweise Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.
1999 wurden die alten Klassen durch ein neues Buchstabensystem der EU ersetzt und vereinheitlicht.
Später erfolgten dann Modifizierungen des Klassenzuschnitts, etwa bei den Motorradklassen.
Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Klassen, so der ADAC, der auch eine Beispieltabelle im Netz bereitstellt.
Auch über die genauen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen gibt es online Tabellen, etwa vom Bundesjustizministerium.
Neu ist: Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig - das ist auf dem Dokument vermerkt. Sie müssen wie Personalausweise oder Reisepässe regelmäßig erneuert werden. Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt dies schon. Sie entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht umgetauscht werden.
Lappen als Souvenir behalten. Sie sind mit Ihrem alten rosa Lappen betrunken in den Dorfteich geplumpst oder amüsieren sich mittlerweile über Ihre Jennifer-Aniston-Frisur auf dem Foto von 1997? Kein Problem. Wer möchte, kann sein bisheriges Dokument nach dem Umtausch als Erinnerung auch wieder mit nach Hause nehmen – es wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht.
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