Graues Papier, rosa Papier, kleines Plastikkärtchen: In Portemonnaies stecken diverse Typen von Führerscheinen. Bis 2033 müssen sie in neue EU-Dokumente ausgetauscht werden - aber wie genau soll das ablaufen?
Berlin (dpa) - Millionen Autofahrer in Deutschland haben noch echte "Lappen" aus Papier. Doch die Tage älterer Führerscheine sind gezählt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein.
Stufenplan soll frühzeitige Abwicklung ermöglichen
Der Bundesrat stimmte am Freitag für einen Stufenplan, um mit der großen Aktion schon früher zu beginnen - damit nicht so viele bis zum letzten Moment warten und es einen Massenansturm bei den Ämtern gibt. Klar ist aber: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt. Nun ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss den Plan noch in einer Verordnung umsetzen und in Kraft treten lassen. Eine Stellungnahme dazu gab es zunächst nicht. Unklar war auch noch, wie genau Führerscheinbesitzer informiert werden sollen.
Neues Foto und Gebühr fällig
Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Eine neue Prüfung ist für sie also nicht nötig. Dafür aber ein Foto - und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr. Falls der alte Führerschein nicht bis 2033 umgetauscht wird, solle es ein Verwarnungsgeld von 10 Euro geben.
Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist.
Papierführerscheine machen den Anfang
Der Staffelplan sieht nun vor, den Umtausch mit den rund 15 Millionen Papierführerscheinen zu beginnen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Zuständig sein soll die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Konkret bedeutet das:
- Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
- Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
- für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
- für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.
Kartenführerscheine bis Ausstellungsdatum 18. Januar 2013 betroffen
Danach soll es Fristen für die rund 28 Millionen Kartenführerscheine geben, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen. Das bedeutet konkret:
- Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
- Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
- für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
- für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
- für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
- für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
- für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
- für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033 laufen.
Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
ADAC: "Scheckkartenführerscheine unbestreitbare Vorteile"
Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. Ältere Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch ganz befreit werden. Eine Sprecherin des Autofahrerclubs ADAC sagte: "Handliche Scheckkartenführerscheine mit einem aktuellen Foto bringen bei Führerscheinkontrollen, besonders aber bei Fahrten im Ausland unbestreitbare Vorteile. Trotzdem wissen wir, dass viele Bürger an ihrem alten grauen oder rosa Lappen emotional hängen." Dabei helfe es nur bedingt, dass man die historischen Dokumente beim Umtausch entwertet zurückbekommen könne. "Aus unserer Sicht ist deshalb Überzeugungsarbeit geeigneter als das nationale Vorziehen der EU-Fristen."
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Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden
Da habe ich neulich auch zum ersten Mal etwas von gehört. Ich besitze ebenfalls noch einen ganz alten Führerschein aus Papier und werde somit um einen Austausch nicht drumrum kommen. Die Fristen waren mir allerdings bis dato nicht bekannt und so wie ich entnehmen konnte, muss ich meinen Lappen bis spätestens 9. Januar 2025 umtauschen.
Respektiere nur die, die Dich auch respektieren.
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden
Führerschein-Umtauschfrist um halbes Jahr verlängert
Eigentlich läuft am Mittwoch beim Umtausch von Führerscheinen eine erste Frist ab. Kurz vorher entscheiden die Länder: Wer es bis dahin nicht schafft, muss erst einmal kein Bußgeld zahlen.
Ältere Autofahrer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papierführerscheine bekommen. Eine erste Frist - und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 - wäre eigentlich an diesem Mittwoch abgelaufen.
Verstöße gegen die Umtauschpflicht aber sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie Bayerns Innenministerium am Montag mitteilte.
Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - das sind also die grauen oder rosafarbenen "Lappen" oder DDR-Führerscheine.
Bis 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden
Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Herrmann an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro von der Polizei nicht erhoben werden. "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", so Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Der ADAC erklärte, die Innenminister der Bundesländer reagierten auf Engpässe der Ämter aufgrund steigender Corona-Krankheitsfälle. "Für die betroffenen Führerscheinbesitzer bringt der Beschluss die Gewissheit, dass sie auch die kommenden Monate sorgenfrei mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen." Ungeachtet dessen sollte man aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern. Der ADAC hatte zuvor mitgeteilt, bei der örtlichen Führerscheinstelle komme es coronabedingt vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.
Das Bundesverkehrsministerium begrüßte den Beschluss der Innenminister. Eine Sprecherin sagte, Ziel sei es, den Führerschein-Umtausch so effektiv und gleichzeitig so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Bereits im vergangenen Jahr habe das Ministerium die Situation während der Corona-Pandemie zum Anlass genommen, die zuständigen Länder zu befragen, ob sie eine Verschiebung der Umtauschfristen wegen der Corona-Pandemie für sinnvoll und erforderlich hielten.
Neue Führerschein-Prüfung ist nicht nötig
Der Bundesrat hatte für den Umtausch der Führerscheine einen zeitlichen Stufenplan mit Fristen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes ist aber jederzeit möglich. Die nächste Frist nach der nun verlängerten für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 - bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.
source: DPA 18. Januar 2022
Eigentlich läuft am Mittwoch beim Umtausch von Führerscheinen eine erste Frist ab. Kurz vorher entscheiden die Länder: Wer es bis dahin nicht schafft, muss erst einmal kein Bußgeld zahlen.
Ältere Autofahrer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papierführerscheine bekommen. Eine erste Frist - und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 - wäre eigentlich an diesem Mittwoch abgelaufen.
Verstöße gegen die Umtauschpflicht aber sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie Bayerns Innenministerium am Montag mitteilte.
Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - das sind also die grauen oder rosafarbenen "Lappen" oder DDR-Führerscheine.
Bis 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden
Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Herrmann an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro von der Polizei nicht erhoben werden. "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", so Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Der ADAC erklärte, die Innenminister der Bundesländer reagierten auf Engpässe der Ämter aufgrund steigender Corona-Krankheitsfälle. "Für die betroffenen Führerscheinbesitzer bringt der Beschluss die Gewissheit, dass sie auch die kommenden Monate sorgenfrei mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen." Ungeachtet dessen sollte man aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern. Der ADAC hatte zuvor mitgeteilt, bei der örtlichen Führerscheinstelle komme es coronabedingt vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.
Das Bundesverkehrsministerium begrüßte den Beschluss der Innenminister. Eine Sprecherin sagte, Ziel sei es, den Führerschein-Umtausch so effektiv und gleichzeitig so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Bereits im vergangenen Jahr habe das Ministerium die Situation während der Corona-Pandemie zum Anlass genommen, die zuständigen Länder zu befragen, ob sie eine Verschiebung der Umtauschfristen wegen der Corona-Pandemie für sinnvoll und erforderlich hielten.
Neue Führerschein-Prüfung ist nicht nötig
Der Bundesrat hatte für den Umtausch der Führerscheine einen zeitlichen Stufenplan mit Fristen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes ist aber jederzeit möglich. Die nächste Frist nach der nun verlängerten für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 - bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.
source: DPA 18. Januar 2022
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden
Umtausch alter Führerscheine
Am 19. Juli endet die Frist für den Führerschein-Umtausch. Autofahrer, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, müssen ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Ursprünglich sollte die Frist dafür bereits im Januar dieses Jahres enden. Pandemiebedingt wurde der Zeitraum noch einmal um sechs Monate verlängert. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiterhin mit einem alten PKW-oder Motorradführerschein fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
Am 19. Juli endet die Frist für den Führerschein-Umtausch. Autofahrer, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, müssen ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Ursprünglich sollte die Frist dafür bereits im Januar dieses Jahres enden. Pandemiebedingt wurde der Zeitraum noch einmal um sechs Monate verlängert. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiterhin mit einem alten PKW-oder Motorradführerschein fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
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Re: Millionen alter Führerscheine sollen umgetauscht werden
EU-Vorschlag: Digitaler Führerschein und EU-weite Ahndung - 2. März 2023 Brüssel (dpa) - Führerschein auf dem Handy, früher hinters Steuer, umweltschonend fahren: Die EU-Kommission will Europas Straßen mit neuen Gesetzesvorschlägen für einheitliche Regeln sicherer machen. Gleichzeitig präsentierte die Brüsseler Behörde auch Maßnahmen, um Verkehrsvergehen grenzüberschreitend besser zu ahnden. «Sicheres Fahren ist entscheidend für unsere Bemühungen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren», sagte die zuständige EU-Kommissarin Adina Valean. Im vergangenen Jahr kamen in der EU mehr als 20.000 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Über die neuen Vorschläge müssen die EU-Staaten und das Europaparlament nun verhandeln. Darum geht es:
Führerschein auf dem Handy anstatt im Portemonnaie
Unter anderem läutet die EU-Kommission das Ende des Führerscheins als Scheckkarte ein. So sollen Autofahrer ihren Führerschein bei Verkehrskontrollen oder der Autovermietung künftig auf dem Handy vorzeigen können. «In nicht allzu ferner Zukunft wird Ihr Führerschein auf Ihrem Handy oder einem anderen digitalen Gerät gespeichert sein», sagte Valean. Damit werde «das kleine Stück Plastik der Vergangenheit angehören». Man werde jedoch weiterhin eine physische Version beantragen können. Ziel ist es unter anderem, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Digitale Führerscheine sollen demnach einfacher ersetzt, erneuert oder umgetauscht werden können.
Grünes Fahren: Ergänzungen auf dem Fahrschul-Stundenplan
In der Ausbildung von Fahranfängern soll klimaschonendes Fahren künftig mehr Raum einnehmen. Um besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, sollen Fahrschüler künftig zudem dafür sensibilisiert werden, dass es vermehrt neuere Fahrzeuge wie E-Scooter oder E-Bikes gibt.
Größere Wohnmobile auch mit gewöhnlichem Führerschein fahren
Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen laut Kommission künftig auch Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen Gewicht wie größere Wohnmobile gesteuert werden dürfen - vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Bisher liegt die Gewichtsgrenze für diese Klasse in Deutschland bei 3,5 Tonnen. Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag.
Führerschein mit 17 EU-weit - auch für Lkw
Was in Deutschland schon lange Praxis ist, soll nach dem Willen der Kommission bald in der gesamten EU kommen: Junge Menschen sollen bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und Erfahrungen durch begleitetes Fahren sammeln können. Ab 18 dürften sie dann alleine fahren. Um mehr Lkw-Nachwuchsfahrer zu finden, sollen diese Regeln künftig auch für Führerscheine der Klasse C gelten.
Verkehrssünder im EU-Ausland besser ahnden
Wer im EU-Ausland zu schnell gefahren ist oder falsch geparkt hat, soll künftig seltener glimpflich davonkommen: Mehr als 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU würden ohne Strafe eingestellt, sagte Verkehrskommissarin Valean. Dabei dürfe es nicht bleiben. Deshalb soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert werden. Verursacher von besonders schweren Delikten sollen ihren Führerschein nicht nur in einem Land verlieren, sondern in der gesamten EU. Zu solchen Delikten zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 Stundenkilometern oder Unfälle mit Toten und Verletzten.
Führerschein auf dem Handy anstatt im Portemonnaie
Unter anderem läutet die EU-Kommission das Ende des Führerscheins als Scheckkarte ein. So sollen Autofahrer ihren Führerschein bei Verkehrskontrollen oder der Autovermietung künftig auf dem Handy vorzeigen können. «In nicht allzu ferner Zukunft wird Ihr Führerschein auf Ihrem Handy oder einem anderen digitalen Gerät gespeichert sein», sagte Valean. Damit werde «das kleine Stück Plastik der Vergangenheit angehören». Man werde jedoch weiterhin eine physische Version beantragen können. Ziel ist es unter anderem, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Digitale Führerscheine sollen demnach einfacher ersetzt, erneuert oder umgetauscht werden können.
Grünes Fahren: Ergänzungen auf dem Fahrschul-Stundenplan
In der Ausbildung von Fahranfängern soll klimaschonendes Fahren künftig mehr Raum einnehmen. Um besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, sollen Fahrschüler künftig zudem dafür sensibilisiert werden, dass es vermehrt neuere Fahrzeuge wie E-Scooter oder E-Bikes gibt.
Größere Wohnmobile auch mit gewöhnlichem Führerschein fahren
Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen laut Kommission künftig auch Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen Gewicht wie größere Wohnmobile gesteuert werden dürfen - vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Bisher liegt die Gewichtsgrenze für diese Klasse in Deutschland bei 3,5 Tonnen. Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag.
Führerschein mit 17 EU-weit - auch für Lkw
Was in Deutschland schon lange Praxis ist, soll nach dem Willen der Kommission bald in der gesamten EU kommen: Junge Menschen sollen bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und Erfahrungen durch begleitetes Fahren sammeln können. Ab 18 dürften sie dann alleine fahren. Um mehr Lkw-Nachwuchsfahrer zu finden, sollen diese Regeln künftig auch für Führerscheine der Klasse C gelten.
Verkehrssünder im EU-Ausland besser ahnden
Wer im EU-Ausland zu schnell gefahren ist oder falsch geparkt hat, soll künftig seltener glimpflich davonkommen: Mehr als 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU würden ohne Strafe eingestellt, sagte Verkehrskommissarin Valean. Dabei dürfe es nicht bleiben. Deshalb soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert werden. Verursacher von besonders schweren Delikten sollen ihren Führerschein nicht nur in einem Land verlieren, sondern in der gesamten EU. Zu solchen Delikten zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 Stundenkilometern oder Unfälle mit Toten und Verletzten.
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