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shogun
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Was bei einem Konvoi im Straßenverkehr gilt

Beitrag von shogun »

Ein Konvoi gilt im Straßenverkehr als ein Fahrzeug
Eine Kolonne der Bundeswehr darf grundsätzlich überholt werden
Einscheren ist verboten
Blaue Flagge kennzeichnet den Anfang einer Bundeswehr-Kolonne bis zum vorletzten Fahrzeug
Das Ende einer Kolonne zeigt bei der Bundeswehr die grüne Flagge an

Der Krieg in der Ukraine und die geplante Aufrüstung haben die Bundeswehr wieder zurück in das Bewusstsein der Öffentlichkeit geholt. Die Truppe ist in Bewegung – und das sieht man auch auf den Straßen hierzulande. Wer als Autofahrer auf eine Kolonne der Bundeswehr trifft, ist oft verunsichert. Darf man überholen oder einscheren? Wie ist es beim Auffahren auf der Autobahn? Und was bedeuten eigentlich die Flaggen an den Bundeswehr-Fahrzeugen?

Konvoi oder Kolonne im Straßenverkehr
Kolonnen gibt es nicht nur bei der Bundeswehr. Auch Hilfs- und Rettungsdienst sind oft in einer solchen Formation unterwegs. Grundsätzlich gelten für einen Konvoi oder eine Kolonne im Straßenverkehr besondere Regeln. So sind die Mitglieder der Kolonne oder des Konvois als geschlossener Verband anzusehen, gelten also quasi als ein Fahrzeug. Wenn also etwa das erste Fahrzeug bei Grün über eine Ampel fährt, dann dürfen alle Fahrzeuge folgen – auch wenn die Ampel umspringt. Gleiches gilt etwa für die Auffahrt in einen Kreisverkehr oder beim Zebrastreifen.

Eine Kolonne besteht schon ab drei Fahrzeugen – sofern sie als solche gekennzeichnet sind. Denn sowohl der Anfang als auch das Ende eines Konvois müssen für die anderen Verkehrsteilnehmer klar ersichtlich sein. Bei der Bundeswehr etwa zeigen das Flaggen an, diese sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. Mitglieder einer Kolonne müssen zudem in gleichem Abstand und mit gleichem Tempo fahren. Übrigens gelten nicht nur Autos als Kolonne. Auch Fahrräder können ab 16 Teilnehmern als Konvoi fahren.

Das bedeuten die Flaggen an den Bundeswehrfahrzeugen
Blaue Flagge ist der Anfang, grüne Flagge zeigt das Ende
Ein Konvoi oder eine Kolonne haben oft Flaggen zur Kennzeichnung an den Seiten. Bei der Bundeswehr trägt jedes Fahrzeug bis auf das letzte in der Kolonne eine blaue Flagge auf der Fahrerseite. Das letzte Mitglied hat eine grüne Flagge, um das Ende der Kolonne anzuzeigen. Zusätzlich können auch Warntafeln und Blaulicht zur Kennzeichnung einer Kolonne verwendet werden.

Gelbe Flagge heißt Schaden
Manchmal trägt ein Kolonnenfahrzeug eine gelbe Flagge an der Fahrerseite. Das bedeutet, dass es sich hier um ein beschädigtes oder defektes Fahrzeug handelt.

Rote Flagge bedeutet erhöhte Wachsamkeit und Abstand halten
Leuchtet eine rote Flagge am Kolonnenfahrzeug, geht von diesem eine erhöhte Gefahr aus. Das kann zum Beispiel ein große Menge Treibstoff sein. Entsprechend groß sollte dann der Abstand eingehalten werden.

Darf man eine Kolonne der Bundeswehr überholen?
Ja, grundsätzlich dürfen Konvois der Bundeswehr überholt werden. Aber nur, wenn das Überholmanöver in einem Zug möglich ist. Das ist in der Regel auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen der Fall. Der Konvoi darf dabei nicht unterbrochen werden.

Wie sieht es mit Einscheren bei einem Konvoi aus?
Ein Konvoi gilt als ein Fahrzeug und darf als solches nicht getrennt werden. Das Reißverschlussverfahren gilt daher für Konvois nicht. Wer beispielsweise überholen möchte, darf nicht plötzlich zwischen die einzelnen Fahrzeuge einscheren.

Und was gilt beim Konvoi und dem Auffahren auf die Autobahn?
Das ist die einzige mögliche Ausnahme beim Einscheren. Gelingt es nicht, zügig vor oder hinter einer Kolonne auf die Autobahn aufzufahren, darf das Fahrzeug kurzzeitig zwischen die Mitglieder einscheren, muss aber die Kolonne so bald wie möglich wieder verlassen.

Antonia Wallner · Freie Autorin
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