Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Steuer, Plakette, Versicherung etc : Das ändert sich ....

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shogun
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

ab 01.07.2020 laut dpa
Um die Straßen in der Hauptreisezeit zu entlasten, wird vom 1. Juli bis 31. August wie üblich das sonntägliche Lkw-Fahrverbot ausgeweitet. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern dürfen während der Sommerferien einen Teil der deutschen Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht mehr befahren. Wegen der Corona-Krise gibt es allerdings in mehreren Bundesländern Ausnahmeregelungen. Nachdem vielerorts bereits das Sonntagsfahrverbot aufgehoben wurde, verzichten sieben Bundesländer auch auf die Samstagsregelung in den Sommerferien. Zu den Abweichlern gehören nach einer Übersicht des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) unter anderem Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

So genannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen. Ab dem 1. Juli besteht eine Pflicht für den Einbau von Abbiegeassistenten und für mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten - allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.
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Autohummel
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von Autohummel »

Mich würde mal interessieren ob es genaue Statistiken gibt, in wie weit die Corona-Krise den Ferienverkehr auf den Straßen beeinflusst hat. Ich könnte mir vorstellen, dass es außer an den Grenzen eigentlich relativ ruhig gewesen ist.
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ProjektX14
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von ProjektX14 »

In den Medien ist zu genau diesem Thema noch nicht viel gekommen. Lediglich im Radio (SWR1) habe ich gehört, daß die Zahl der Unfälle und der erwischten Raser etwas zurück gegangen sei und daß das wohl auf Corona zurück zu führen sei. Möglicherwiese kommt nochmal was, wenn in allen Bundesländern die Schulferien zu Ende sind.
Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall während einer Rallye im Harz, Ende der 60er).
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shogun
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Das ändert sich 2021 für Autofahrer

Unter anderem steigt die Pendlerpauschale
Zum Jahreswechsel kommt nun auf die Verkehrsteilnehmer eine Vielzahl neuer Regelungen und Vorschriften im Bereich Mobilität zu. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr und im Bereich Mobilität für das Jahr 2021. Im Folgenden einige der wichtigsten bereits beschlossenen Neuerungen:

Automatikgetriebe in der praktischen Fahrprüfung
Die Fahrerlaubnisklasse B kann künftig auch bei Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe unbeschränkt erteilt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden und die Fahrschule bescheinigt, dass der Führerscheininhaber in der Lage ist, auch ein solches Fahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP)
Im Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog der praktischen Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen erweitert, die Dauer der Prüfung um zehn Minuten verlängert und am Ende wird, statt einer handschriftlichen Prüfdokumentation, ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Außerdem beinhaltet künftig jede Führerscheinprüfung ein abschließendes fünfminütiges Feedbackgespräch.

EU-Führerschein
Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerscheine umzutauschen. Die Umsetzung erfolgt nach einem klar definierten Zeitplan. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat, muss diesen im Laufe des Jahres 2021, spätestens jedoch bis 19.01.2022, bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle umtauschen.

Gelbe HU-Plakette
Für Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette auf dem Kennzeichen steht im Jahr 2021 der Termin zur Hauptuntersuchung an. Im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das Jahr 2023.

Versicherungen
Für über neun Millionen Autofahrende gibt es neue Regionalklassen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils 48 Zulassungsbezirke herauf- bzw. heruntergestuft. 4,5 Millionen Autofahrende wechseln in bessere und rund 4,8 Millionen Fahrer in höhere und damit teurere Regionalklassen. In 317 Zulassungsbezirken beziehungsweise für rund 32,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt es bei den Regionalklassen des Vorjahres.
In den Kasko-Versicherungen ändern sich für viele Autofahrende die Regionalklassen: Für fast 3,4 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für 3,2 Millionen kostspieligere Einstufungen. Für fast 80 Prozent bzw. rund 29,6 Millionen Autofahrende bleibt alles beim Alten.

Eine eigene Ladesäule
Bereits seit dem 01.12.2020 haben Besitzende von Wohneigentum und auch Mieter einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Grundlage dafür ist die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes.

Neue Kfz-Steuer für Neuzulassungen
Für Verbrenner-Pkw orientiert sich die Kfz-Steuer ab dem 01.01.2021 stärker am Schadstoff-Ausstoß. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer gilt bis Ende 2024 ein Steuerfreibetrag von 30 Euro. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Grundlage ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Ein Preis für CO2
Klimaschonendes Verhalten soll sich künftig lohnen. Ab dem 01.01.2021 werden fossile Brennstoffemissionen, unter anderem für den Verkehr, mit einem CO2-Preis belegt. Der Preis für Öl und Diesel steigt um 7,9 Cent pro Liter, für Benzin um 7 Cent pro Liter und für Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Grundlage ist das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Neue Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Zum Jahresanfang 2021 steigt die Pendlerpauschale (auch: Entfernungspauschale) ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Zum Jahresanfang 2024 sollen es ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer werden. Geringverdienende können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale von 2021 bis 2026 für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen. So werden auch diejenigen Pendler unterstützt, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Grundlage ist das veränderte Steuerrecht im Rahmen des Klimaschutzpakets aus dem Jahr 2019.
BMW R 18 Classic (2021)
BMW R 18 Classic (2021)
Euro 5 für Motorräder

Für die Erstzulassung von Mopeds und Motorrädern ist ab dem 01.01.2021 die Abgasnorm Euro 5 erforderlich. Damit liegen die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen der L-Kategorie auf dem Niveau von Euro-6-Autos.

Vignettenregelung in Österreich
2021 kostet eine Pkw-Jahresvignette (in Apfelgrün) 92,50 Euro (2 Monate: 27,80 Euro; 10 Tage: 9,50 Euro), Motorradfahrende zahlen 36,70 Euro (2-Monats-Vignette: 13,90 Euro, 10-Tages-Vignette: 5,50 Euro). Wer die Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder – wenn man nicht sofort bezahlt – einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen.

Neue Verkehrsregeln in der Schweiz
Ab 2021 müssen sich Verkehrsteilnehmende verpflichtend an das Reißverschlussprinzip halten, wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Zudem gilt ab Januar die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Wie in Deutschland müssen dann die Verkehrsteilnehmenden zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Straßen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen.
In beiden Fällen wird bei Verstößen eine Geldbuße fällig. Radfahrende und Mofafahrende dürfen künftig an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen. Das Symbol "Ladestation" für Elektrofahrzeuge wird eingeführt.

source: motor1 dot com (Roland Hildebrandt) 12. Dezember 2020
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shogun
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Harte Zeiten für Verkehrssünder: Neuer Bußgeldkatalog Fr., 16. April 2021
Autofahrer sollten sich genau überlegen, ob sie fürs Brötchenholen den Radweg zuparken, beim Stau die Rettungsgasse blockieren oder durch die Ortschaft rasen. All das wird künftig ziemlich teuer.

Bremen (dpa) - Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern überraschend auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem «Riesendurchbruch» und einem fairen Kompromiss. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.
Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch: «Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein. Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt», so Scheuers Kommentar. Dafür wurden die Bußgelder für Raser teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden. Schlechte Nachrichten auch für Raser: Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
«Das mag für diejenigen, die es trifft, sehr schmerzhaft sein, das soll es aber auch. Die Menschen erwarten, dass wir sie vor solch einer Raserei schützen», sagte die Vorsitzende der VMK, Bremens Verkehrs- und Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne). Knapp zwei Dutzend Punkte stehen auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch «Schaefer-Kompromiss» genannt wurde. Scheuer und Schaefer hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder dann einstimmig absegneten. Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zeigte sich nun erleichtert über den Kompromiss. «Das dient der Verkehrssicherheit der Fußgänger und der Radfahrer und auch dem regelkonformen Verhalten. Wenn langsamer gefahren wird und das Parken auf Radwegen, Radstreifen und Fußwegen stärker geahndet wird, profitieren alle Verkehrsteilnehmer davon.»

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand wertete es positiv, dass die 2020 ursprünglich vorgesehenen frühen Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts gestrichen wurden. «Diese waren aus Sicht des ADAC unverhältnismäßig. Klar ist und bleibt, dass Raserei nicht akzeptabel ist und sanktioniert werden muss.» Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) war die Einigung überfällig. «Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet», so ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters. «Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten.»
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